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Allgemeine Bestimmungen

Anbieter-Kennzeichnung:

KARO Konzert-Agentur Rothenburg GmbH
Schweinsdorfer Straße 25 b
91541 Rothenburg ob der Tauber
Fon: +49 (0)9861-874777-0
Fax: +49 (0)9861-874777-30
Internet: www.konzert-agentur-rothenburg.de
E-Mail: info(@)konzert-agentur-rothenburg.de
Geschäftsführer: Volker Hirsch
Sitz der Gesellschaft: Rothenburg ob der Tauber
Registergericht: Ansbach
Handelregisternummer: 4188

Vertragsparteien
Ihr Vertragspartner beim Kauf von Festivaltickets ist:

Hirsch GbR
Schweinsdorfer Straße 25 b
91541 Rothenburg ob der Tauber
Fon: +49 (0)9861-874777-0
Fax: +49 (0)9861-874777-30
Internet: www.hirsch-gbr.de
Email: info(at)hirsch-gbr.de

Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Festivaltickets anerkannt:

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage, Sichtbehinderung

Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei genereller Absage der Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet.
Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.


Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.

Auf dem hinteren Bereich des Festivalgeländes (von den Bühnen aus gesehen muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Bild- und/oder Tonaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals: Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Jugendschutz
Bestimmungen zum Jugendschutz am Taubertal-Festival 2009:

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.

Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände:  mit Erziehungsberechtigtem
Campingplatz:     mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch:         mit Erziehungsberechtigtem

Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände:   mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz:     mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch:         mit Erziehungsberechtigtem

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.

Konzertgelände (ab 24.00 Uhr):  mit sorgeberechtigter Person

Campingplatz:     mit sorgeberechtigter Person

Steinbruch:         mit sorgeberechtigter PersonAlter von 18 bis oo Jahre

Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände:  erlaubt
Campingplatz:     erlaubt
Steinbruch:         erlaubt

Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder         Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.

Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.

Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).

Nachstehend zum Download die 

„Vereinbarung zur besonderen Obacht“ 
für Eltern, die ihre Kinder (7 – 15 Jahre) mit auf das Gelände nehmen.

„Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“
für die Übertragung der Sorgeberechtigung von den Eltern / dem Vormund auf einen dritten Erwachsenen. Diesem müssen die Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds angehängt werden.

Umweltschutz

Sie verpflichten sich auf dem Taubertal-Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen KARO aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.
KARO haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen KARO und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen von KARO grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen über einem Liter Inhalt (keine alkoholischen oder alkoholhaltigen Getränke) auf das Festivalgelände ist untersagt. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet.

Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt.

Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter

"Stagediving" und "Crowdsurfing" sind grundsätzlich verboten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.

Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

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