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Allgemeine BestimmungenAnbieter-Kennzeichnung: Vertragsparteien Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage, Sichtbehinderung Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Auf dem hinteren Bereich des Festivalgeländes (von den Bühnen aus gesehen muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person Steinbruch: mit sorgeberechtigter PersonAlter von 18 bis oo Jahre Zutrittsbestimmungen: Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben. Nachstehend zum Download die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ Umweltschutz Sie verpflichten sich auf dem Taubertal-Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Sonstiges Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen KARO aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen über einem Liter Inhalt (keine alkoholischen oder alkoholhaltigen Getränke) auf das Festivalgelände ist untersagt. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter "Stagediving" und "Crowdsurfing" sind grundsätzlich verboten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. |
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